Dokumentation Gesangstexte
Sechs Lieder op. 67: Drei Lieder aus den Büchern des Unmuts des Rendsch Nameh (Johann Wolfgang v. Goethe, »West-östlicher Divan«)
II. [»Hab ich euch denn je geraten«]

relevant für die veröffentlichten Bände: II/5 Lieder ab op. 66
Edierter LiedtextTextvorlage bei Komposition
II. [»Hab ich euch denn je geraten«][ohne Titel; in Sammlung: Rendsch Nameh. Buch des Unmuts o. Nr.]
Hab ich euch denn je geraten,HAB ich euch denn je geraten,
wie ihr Kriege führen solltet?Wie ihr Kriege führen solltet?
Schalt ich euch, nach euren Taten,Schalt ich euch, nach euren Taten,
wenn ihr Frieden schließen wolltet?Wenn ihr Friede schließen wolltet?
Und so hab ich auch den FischerUnd so hab ich auch den Fischer
ruhig sehen Netze werfen,Ruhig sehen Netze werfen,
brauchte dem gewandten TischerBrauchte dem gewandten Tischer
Winkelmaß nicht einzuschärfen.Winkelmaß nicht einzuschärfen.
Aber ihr wollt besser wissen,Aber ihr wollt besser wissen,
was ich weiß, der ich bedachte,Was ich weiß, der ich bedachte,
was Natur, für mich beflissen,Was Natur, für mich beflissen,
schon zu meinem Eigen machte.Schon zu meinem Eigen machte.
Fühlt ihr auch dergleichen Stärke?Fühlt ihr auch dergleichen Stärke?
Nun, so fördert eure Sachen!Nun, so fördert eure Sachen!
Seht ihr aber meine Werke,Seht ihr aber meine Werke,
lernet erst: so, so wollt er’s machen.Lernet erst: so wollt er’s machen.
verantwortlich für diesen Datensatz: Andreas Pernpeintner

Quellennachweis

Edierter Liedtext
Richard Strauss: Lieder mit Klavierbegleitung ab op. 66, hrsg. von Andreas Pernpeintner und Sebastian Bolz, Wien: Verlag Dr. Richard Strauss 2022 (= Richard Strauss Werke. Kritische Ausgabe, II/5)
Textvorlage bei Komposition
Johann Wolfgang v. Goethe: West-östlicher Divan. Textrevision von Max Hecker. Gedruckt nach Angaben und mit Zeichnungen von Marcus Behmer, Leipzig 1910, Insel-Verlag, S. 94 (Handexemplar Richard-Strauss-Archiv)

Zitierempfehlung

Richard Strauss Werke. Kritische Ausgabe – Online-Plattform, richard‑strauss‑ausgabe.de/t10503 (Version 2022‑11‑03).